2021 wurden in Deutschland Vermögensübertragungen von rund 118 Milliarden Euro veranlagt. Davon entfielen 63 Milliarden Euro auf Erbschaften im Todesfall.
Die genaue Höhe von Erbschaften und Schenkungen ist unbekannt, da nur steuerpflichtige Fälle von der amtlichen Statistik erfasst werden. Ein Großteil unterliegt Freibeträgen für Ehepartner oder Kinder.
Es wird auf Basis des sozio-ökonomischen Panels (SOEP) geschätzt, dass das jährliche Erb- und Schenkungsvolumen bis zu 397 Milliarden Euro betragen könnte.